Mitsegelbestimmungen

Alle Mitglieder bilden eine Crew.

  • Gegenseitiges Vertrauen und Vertrauen zum Eigner/Schiffsführer sind die wichtigste Voraussetzung für das Gelingen eines Segeltörns.
  • Sie sind Mitglied einer Segelcrew und nehmen an einem privaten sportlichen Unternehmen teil. Sie sind kein Passagier, sondern Mitglied einer Crew, auch dann, wenn für die besonderen Belange des Schiffes Crewmitglieder bereitgestellt werden.
  • Bei sämtlichen Zusatzangeboten auf dem Törn trägt jeder Teilnehmer die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltung. Für verursachte Schäden kommt er selbst auf und stellt den Veranstalter sowie den Schiffsführer/Schiffseigner von allen Haftungsansprüchen frei.
  • Mit der Einschiffung an Bord unterstellen sich alle Crewmitglieder den Regeln der Seemannschaft, den Bestimmungen des Seerechts und insbesondere den Anordnungen des Schiffsführers.
  • Alle Crewmitglieder sollen gemäss ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Bedienung des Schiffes, sowie bei der Bewältigung der Bordroutine und anderer gemeinsamen Aufgaben tatkräftig mithelfen.
  • Widrige Wetterlagen, Havarien oder Umstände, welche die Sicherheit von Crew und Schiff gefährden könnten, können den Schiffsführer veranlassen, Törnziele sowie Ab- und Eingangshafen zu verändern, den Törn zu unterbrechen, Reparaturen vorzunehmen, vorzeitig zurückzukehren , wie auch Aus- und Einlaufzeiten angemessen zu verschieben.
  • Eine Rückerstattung des Kostenbeitrags, Mehrkostenersatz oder Ähnliches durch den Eigner/Schiffsführer oder Einbehalte durch Sie sind hiermit grundsätzlich nicht mit oben genannten Punkten verbunden. Wird der Törn vom Eigner/Schiffsführer aus den vorstehenden Gründen abgesagt, werden die für das Schiff bereits gezahlten Kostenbeiträge erstattet. Weitere Rechtsansprüche gelten in gegenseitigem Einvernehmen als ausgeschlossen.
  • Brechen Crewmitglieder den Törn aus persönlichen Gründen ab, so müssen sie auf eigene Kosten und ohne sonstigen Kostenersatz weiterreisen.
  • Der Eigner/Schiffsführer haftet nicht für den Verlust von persönlichem Eigentum, für Leib und Leben der Crewmitglieder. Eine pauschale Bootsinsassen-Unfallversicherung ist abgeschlossen. Weitere Rechtsansprüche gelten in beiderseitigem Einvernehmen als ausgeschlossen.
  • Mit der Anmeldung zu einem Törn bestätigt das Crewmitglied, die Anerkennung dieser Mitsegelbestimmungen, dass es organisch gesund ist, unter keinen ansteckenden oder Anfallkrankheiten leidet, mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung in freiem Wasser schwimmen kann und evtl. Sehfehler durch Augengläser ausgeglichen hat.
  • Als Transportbehältnisse sind Falt- oder Sporttaschen, sowie Seesäcke zu bevorzugen.
  • Für den Aufenthalt an Bord sind in den Sommermonaten folgende Dinge nützlich : Sonnenbrille, Badeschlappen, Hand- und Badetücher, Taschenlampe, Taschenmesser, Fotokamera, Schnorchelausrüstung, Reiselektüre.
  • Für alle Fahrten ist dem Eigner/Schiffsführer vor Antritt aus Sicherheitsgründen und zur Erfüllung gesetzlicher Regeln, Name, Anschrift, Geburtsdatum und Personalausweisnr. zu übergeben.