Konditionen

Konditionen und Mitsegelbestimmungen   2015

„Der bisher schönste Urlaub in meinem Leben !“  das hören wir doch immer wieder gerne 😉

 

Einzelpersonen :                                 7 Tage                     14 Tage
                                                                        690.- €                           1310.- €

Gruppen :                                               7 Tage                     14 Tage

bis max. 4 Personen                                2760.- €                         5240.- €

bis max. 6 Personen                                3060.- €                         5810.- €

bis max. 8 Personen                                3360.- €                         6380.- €

Familien mit Kindern bitte Familienkonditionen anfragen !

Rabatte:

Frühbucher                                                       5 % Rabatt
Wiederbucher                                                 10 % Rabatt
VIP – Bucher                                                   20 % Rabatt pro vermittelter Person

Bei Paaren erfolgt die Kabinenbelegung nach Buchungseingang.

Bei Singles belegen die Frauen generell die Achterkabine (Doppelkoje) mit eigenem WC-Raum, die Herren die Vorderkabine (Doppelkoje)

Bei Gruppentörns erfolgt die Kabinenbelegung nach Wunsch.

Verfügbare Kabinen sind Achterkabine, Vorderkabine, Salon und Dinnette Salon und Dinnette können ohne Aufpreis auch einzeln belegt werden.

Kaution: Eine Kaution von EUR 100.-/Person muss beim Skipper hinterlegt werden.

Verpflegung, Restaurantbesuche, Ausflüge, etc. werden über eine gemeinsame Bordkasse, ca. EUR 120.-/Person/Woche abgerechnet, welche von einem freiwilligen Crewmitglied geführt wird.

Bei der Reise handelt es sich um eine private Veranstaltung und somit fallen keine Kosten für das Schiff und die Schiffsbelange an. Bei den angeführten Beträgen handelt es sich um auf dem Schiff erbrachte Leistungen der Reisebetreuung.

 

Mitsegelbestimmungen

 

Alle Mitglieder bilden eine Crew.

  • Gegenseitiges Vertrauen und Vertrauen zum Eigner/Schiffsführer sind die wichtigste Voraussetzung für das Gelingen eines Segeltörns.
  • Sie sind Mitglied einer Segelcrew und nehmen an einem privaten sportlichen Unternehmen teil. Sie sind kein Passagier, sondern Mitglied einer Crew, auch dann, wenn für die besonderen Belange des Schiffes Crewmitglieder bereitgestellt werden.
  • Bei sämtlichen Zusatzangeboten auf dem Törn trägt jeder Teilnehmer die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltung. Für verursachte Schäden kommt er selbst auf und stellt den Veranstalter sowie den Schiffsführer/Schiffseigner von allen Haftungsansprüchen frei.
  • Mit der Einschiffung an Bord unterstellen sich alle Crewmitglieder den Regeln der Seemannschaft, den Bestimmungen des Seerechts und insbesondere den Anordnungen des Schiffsführers.
  • Alle Crewmitglieder sollen gemäss ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Bedienung des Schiffes, sowie bei der Bewältigung der Bordroutine und anderer gemeinsamen Aufgaben tatkräftig mithelfen.
  • Widrige Wetterlagen, Havarien oder Umstände, welche die Sicherheit von Crew und Schiff gefährden könnten, können den Schiffsführer veranlassen, Törnziele sowie Ab- und Eingangshafen zu verändern, den Törn zu unterbrechen, Reparaturen vorzunehmen, vorzeitig zurückzukehren , wie auch Aus- und Einlaufzeiten angemessen zu verschieben.
  • Eine Rückerstattung des Kostenbeitrags, Mehrkostenersatz oder Ähnliches durch den Eigner/Schiffsführer oder Einbehalte durch Sie sind hiermit grundsätzlich nicht mit oben genannten Punkten verbunden. Wird der Törn vom Eigner/Schiffsführer aus den vorstehenden Gründen abgesagt, werden die für das Schiff bereits gezahlten Kostenbeiträge erstattet. Weitere Rechtsansprüche gelten in gegenseitigem Einvernehmen als ausgeschlossen.
  • Brechen Crewmitglieder den Törn aus persönlichen Gründen ab, so müssen sie auf eigene Kosten und ohne sonstigen Kostenersatz weiterreisen.
  • Der Eigner/Schiffsführer haftet nicht für den Verlust von persönlichem Eigentum, für Leib und Leben der Crewmitglieder. Eine pauschale Bootsinsassen-Unfallversicherung ist abgeschlossen. Weitere Rechtsansprüche gelten in beiderseitigem Einvernehmen als ausgeschlossen.
  • Mit der Anmeldung zu einem Törn bestätigt das Crewmitglied, die Anerkennung dieser Mitsegelbestimmungen, dass es organisch gesund ist, unter keinen ansteckenden oder Anfallkrankheiten leidet, mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung in freiem Wasser schwimmen kann und evtl. Sehfehler durch Augengläser ausgeglichen hat.
  • Als Transportbehältnisse sind Falt- oder Sporttaschen, sowie Seesäcke zu bevorzugen.
  • Für den Aufenthalt an Bord sind in den Sommermonaten folgende Dinge nützlich : Sonnenbrille, Badeschlappen, Hand- und Badetücher, Taschenlampe, Taschenmesser, Fotokamera, Schnorchelausrüstung, Reiselektüre.
  • Für alle Fahrten ist dem Eigner/Schiffsführer vor Antritt aus Sicherheitsgründen und zur Erfüllung gesetzlicher Regeln, Name, Anschrift, Geburtsdatum und Personalausweisnr. zu übergeben.
  • Tritt ein Crewmitglied nach der Anmeldung zurück, so ist eine Rücktrittskostenpauschale in folgender Höhe zu zahlen: bis 3 Monate vor Reisebeginn   10% ,   bis 1 Monat vor Reisebeginn   50%,         danach den vollen Kostenbeitrag.